Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Stefan Korf und dem Auftraggeber. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung dieser Bedingungen. Sollten Teile/Punkte dieser Bedingungen ungültig werden, bleiben die übrigen Teile/Punkte unberührt. Änderungen behalte ich mir vor. Stefan Korf ist verpflichtet, den ihm erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Können zu erledigen.

  1. Der Hundehalter versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten (Kotuntersuchungen auf Wurmbefall werden regelmäßig gemacht) ist und die Grundimpfungen erhalten hat.
  2. Hunde mit ansteckenden Krankheiten oder mit Floh-/ Milben-/ Wurmbefall können für die Dauer der Krankheit nicht auf die Gassigänge genommen werden. Bringt ein Hund eine ansteckende Krankheit oder Parasiten mit, trägt der Auftraggeber die dadurch entstehenden Kosten, auch für Desinfektion und Mitbehandlung der anderen Hunde.
  3. Der Hundehalter muss Stefan Korf mitteilen, wenn sein Hund unverträglich mit Artgenossen oder Menschen ist.
  4. Der Hund des Hundehalters hat eine ausreichende Haftpflichtversicherung, die die Fremdbetreuung einschließt.
  5. Der Hund wird von Stefan Korf unter den geltenden Tierschutzbestimmungen betreut.
  6. Der Besitzer bleibt Eigentümer des Hundes nach § 833 BGB, während der Betreuung durch Stefan Korf.
  7. Der Hund wird, wenn er mit anderen Hunden verträglich in einem kleinen Rudel mit max. 2-3 anderen Hunden spazieren geführt und dabei ist immer ein Risiko bzgl. Beißereien, Unfällen des Hundes. Hierfür übernimmt Stefan Korf keine Haftung.
  8. Hält Stefan Korf eine tierärztliche Behandlung für dringend erforderlich und der Halter ist zwecks Absprache nicht zu erreichen, willigt der Halter mit Unterzeichnung des Vertrags ein, dass der Hund unverzüglich einem Tierarzt vorgestellt wird. Der Halter verpflichtet sich, die dadurch entstehenden Kosten einschließlich Tiertransport und Nebenkosten zu tragen und Stefan Korf von Ansprüchen Dritter freizuhalten.
  9. Sollte ein Hund bei sorgfältiger Betreuung trotz aller Bemühungen entlaufen, wird der Besitzer des Hundes unverzüglich benachrichtigt, gegebenenfalls auch die Polizei und das nächstgelegene Tierheim und die Suche nach dem Hund aufgenommen. Für entweichen des Hundes, sowie Schäden, die dadurch entstehen können, und gesundheitliche Folgen wird keine Haftung übernommen.
  10. Für Schäden die durch den Hund verursacht wurden, haftet der Hundehalter.
  11. Für Schäden an persönlichen Gegenständen (Kissen, Halsband, Leine, etc.) des Hundehalters, welche Stefan Korf für die Betreuung mitgegeben werden haftet Stefan Korf nicht.
  12. Stefan Korf haftet nicht für Schäden/Beschmutzung in der Wohnung des Tierhalters, die vom eigenen Hund verursacht wurden.
  13. Nach Wohnungsschlüsselübergabe verpflichtet sich Stefan Korf, den Schlüssel an keine unbefugten Personen auszuhändigen. Stefan Korf haftet nicht bei Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus. Weiterhin hat Stefan Korfauf ungewöhnliche Vorkommnisse zu achten und diese auch an den Auftraggeber weiterzuleiten. Bei Gefahr für Hab und Gut ist Stefan Korf berechtigt, die Polizei, Feuerwehr oder Handwerkernotdienst etc. (Einbruch, Brand, Rohrbruch usw.) einzuschalten. Die dabei entstandenen Kosten sind vom Auftraggeber zu begleichen, da es sich dabei um Schadensminderung handelt. Wertsachen, Schmuck, persönliche Unterlagen und Bargeld müssen verschlossen aufbewahrt werden bzw. unzugänglich sein (z.B. in einem verschlossenen Raum).
  14. Vereinbarte Betreuungstermine müssen mind. 24 Std. vor Beginn abgesagt werden. Sollte die Zeit unterschritten werden, wird die Summe für die Betreuung zu 100 % fällig.
  15. Alle Besonderheiten (Verhaltensauffälligkeiten, Futtervorschriften, Krankheiten, ect.) sind in dem Betreuungsvertrag aufzuführen. Bei Änderungen ist dies Stefan Korf vor der nächsten Betreuung mitzuteilen.
  16. Die Kosten der Betreuung sind per Vorkasse zu leisten oder bei Abholung des Hundes fällig und richten sich nach der aktuellen gültigen Preisliste.
  17. Der Betreuungsvertrag kann ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von 7 Tagen gekündigt werden.
  18. Läufige Hündinnen können bei Gassigängen im Rudel nicht genommen werden.
  19. Stefan Korf behält sich vor, Verstöße gegen das gültige Tierschutzgesetz bzw. gegen die jeweilige Hundeverordnung den zuständigen Behörden zu melden.
  20. Stefan Korf darf während der Betreuung Fotos oder Videos von dem Hund aufnehmen. Mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch Stefan Korf auf der Webseite oder in anderen Medien (z.B. Werbematerialien, Zeitungsartikel, Internet usw.) ist der Auftraggeber einverstanden.